Stammtischgründung

Voraussetzung ist, dass sich in der Gemeinde derzeit kein Gesprächskreis für die betreuenden und pflegenden Angehörigen befindet.
 

Das Land beteiligt sich mit:

Die Gemeinde beteiligt sich mit:

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Quelle: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Erstellt / zuletzt geändert am 01.07.2011