Logo Gesunde Gemeinde
Das Logo Gesunde Gemeinde steht den Gesunden Gemeinden zur Kennzeichnung von Aktivitäten des Arbeitskreises zur Verfügung. Die Verwendung des Logos ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Aktivitäten im Qualitätszertifikat, für Kostenzuschüsse zu Aktivitäten durch die Abteilung Gesundheit und für die Einreichung von Projekten zum Gesundheitsförderungspreis.
Richtlinie für die Verwendung des Gesunde Gemeinde Logos
- Das Logo Gesunde Gemeinde steht den Gesunden Gemeinden, insbesondere dem/der Arbeitskreisleiter/in zur Verfügung.
- Das Logo darf nicht an andere Personen/Institutionen weitergegeben werden.
- Es soll und darf nur verwendet werden für Veranstaltungen des Arbeitskreises bzw. für Veranstaltungen, bei denen der Arbeitskreis als Mitveranstalter auftritt.
- Das Logo darf nicht verändert werden.
- Die Bewerbung von Aktivitäten mit dem Logo Gesunde Gemeinde ist Voraussetzung dafür, dass diese Aktivitäten im Punkteschema des Qualitätszertifikates berücksichtigt werden.
- Die Bewerbung mit dem Logo "Gesunde Gemeinde" ist Voraussetzung für die Kostenvergütung für Veranstaltungen, bei denen laut Handbuch ein Kostenzuschuss durch die Abteilung Gesundheit vorgesehen ist.
- Die Bewerbung von Veranstaltungen und Projekten mit dem Logo "Gesunde Gemeinde" ist die Voraussetzung für die Einreichung beim Gesundheitsförderungspreis.
- Veranstaltungen, bei denen die Grundsätze der Schulmedizin (insbesondere das österreichische Impfsystem) oder sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse in Frage gestellt werden, dürfen mit dem Logo Gesunde Gemeinde nicht beworben werden.



.jpg)

